Schülervertretung (SV) 

Auszug aus dem niedersächsischen Schulgesetz

Allgemeines
(1) Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule mit durch

Klassenschülerschaften sowie Klassensprecherinnen und Klassensprecher,

den Schülerrat sowie Schülersprecherinnen und Schülersprecher,

Vertreterinnen und Vertreter in Konferenzen, Ausschüssen und im Schulvorstand.

Die Mitwirkung soll zur Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule (§2) beitragen.

(2) In den Ämtern der Schülervertretung sollen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen vertreten sein. Ferner sollen ausländische Schülerinnen und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden.

Schulsprecher*in

Damaris Cocos 10a

Stellvertretende(r) Schulsprecher*in

Haidar Alchauikh 9d

Weitere Gremien und deren Vertretungen

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.